Der Weg zur Förderung
Die Sportstiftung Mainz & Rheinhessen fördert gemäß ihrer Satzung und ihren Förderrichtlinien (>> Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien) gezielt Sportlerinnen und Sportler die in Vereinen in Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen start- und/oder spielberechtigt sind.
Wir unterscheiden bei der Förderung die Anträge:
- für Nachwuchstalente im Leistungssport
- für duale Karrierewege von Sportlern (Sport + Ausbildung/Studium),
- für den Senioren- und Inklusionssport
Die Förderanträge sind bis zu den Stichtagen 31.10. und 30.04. eines jeden Jahres zu stellen. Der Vorstand prüft die Förderanträge und entscheidet kurzfristig über das Ergebnis und teilt dieses den Sportlerinnen / Sportlern und dem Verein mit.